Krankenfahrten – sicher und einfühlsam zum Termin
Zur Dialyse, zur Chemotherapie, zum Facharzt oder zur Reha: Wir fahren Sie sitzend und bequem im gepflegten Pkw – mit Hilfe beim Ein- und Aussteigen, Begleitung bis zur Anmeldung und fester Rückfahrt nach der Behandlung. Mit ärztlicher Verordnung (Transportschein) übernimmt oft die Krankenkasse die Kosten; ohne Verordnung fahren Sie zum klaren Festpreis. Wichtig: Wir sind kein Rettungsdienst – Liegend- und Notfalltransporte übernehmen wir nicht.
Was ist eine Krankenfahrt?
Eine Krankenfahrt ist die Beförderung sitzender Patienten zu einer medizinischen Behandlung – im normalen, komfortablen Pkw und ohne medizinische Betreuung unterwegs. Sie unterscheidet sich vom qualifizierten Krankentransport (Krankentransportwagen mit Fachpersonal, z. B. für Liegendtransporte) und vom Rettungsdienst.
Typische Anlässe: Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie, ambulante Operationen, Facharzt- und Kontrolltermine, Aufnahme und Entlassung im Krankenhaus, Reha- und Physiotherapie. Rollator, Gehstock oder ein faltbarer Rollstuhl fahren im Kombi selbstverständlich mit, eine Begleitperson ebenfalls – kostenlos.
Transportschein: Wann die Kasse zahlt
Stellt Ihr Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) aus, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Fahrtkosten in vielen Fällen – bei Serienfahrten zu Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie in der Regel ohne Einzelgenehmigung. Gleiches gilt bei Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder den Merkzeichen aG, Bl, H. Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung von 5–10 € pro Fahrt.
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Krankenfahrten in Ihrer Stadt
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Krankenfahrten – gut zu wissen
Eine Krankenfahrt befördert sitzende, gehfähige Patienten im normalen Pkw – ohne medizinische Betreuung. Ein Krankentransport erfolgt im Krankentransportwagen mit qualifiziertem Personal, etwa bei Liegendtransporten. Wir bieten Krankenfahrten an; für Liegend- oder Notfalltransporte ist der Rettungsdienst zuständig.
Wenn der Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein, Muster 4) ausstellt. Serienfahrten zu Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie sowie Fahrten bei Pflegegrad 4/5, Pflegegrad 3 mit Mobilitätsbeeinträchtigung oder Merkzeichen aG, Bl, H gelten in der Regel als genehmigt. Es bleibt die gesetzliche Zuzahlung von 5–10 € pro Fahrt. Details im Kostenübernahme-Check.
Ja. Ohne Verordnung fahren Sie als Selbstzahler zum vorab vereinbarten Festpreis – ohne Taxameter, auch abends und am Wochenende ohne Zuschlag. Den Preis sehen Sie im Buchungstool.
In Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg sowie der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar – auch stadtübergreifend, etwa von Ludwigshafen zur Uniklinik Heidelberg.
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