Gesetzliche Regel · § 61 SGB V

Zuzahlungs-Rechner – was zahlen Sie bei der Krankenfahrt selbst?

Die Krankenkasse übernimmt genehmigte Krankenfahrten – Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.
Hier rechnen Sie in Sekunden aus, was auf Sie zukommt: pro Fahrt und für ganze Behandlungsserien.

Rechner

Zuzahlung berechnen

Ihre Zuzahlung

Rechenregel nach § 61 SGB V: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt, nie mehr als der Fahrpreis. Hin- und Rückweg zählen als zwei Fahrten. Verbindlich entscheidet Ihre Krankenkasse. Ob Ihre Fahrt überhaupt übernahmefähig ist, prüft der Kostenübernahme-Check.

Gut zu wissen

So funktioniert die Zuzahlung

Ein Beispiel: Ihre genehmigte Fahrt zur Dialyse kostet 35 € pro Strecke. 10 % davon wären 3,50 € – die Zuzahlung beträgt aber mindestens 5 €. Sie zahlen also 5 € pro Fahrt, hin und zurück 10 € pro Behandlungstag.

Bei teuren Fahrten greift die Obergrenze: Kostet die Fahrt 150 €, wären 10 % schon 15 € – Sie zahlen trotzdem höchstens 10 €.

Wer im Laufe des Jahres seine Belastungsgrenze erreicht, kann sich von der Krankenkasse befreien lassen und zahlt danach nichts mehr. Alles Weitere zu unseren Krankenfahrten in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg.

Häufige Fragen

Zur Zuzahlung

10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt – und nie mehr als die Fahrt selbst kostet. Hin- und Rückweg zählen als zwei Fahrten (§ 61 SGB V).

Ja, die Zuzahlung fällt pro Fahrt an – bei drei Dialyse-Terminen pro Woche also sechsmal pro Woche. Ab Erreichen Ihrer Belastungsgrenze können Sie sich für den Rest des Jahres befreien lassen.

Versicherte, die ihre jährliche Belastungsgrenze erreicht haben: 2 % des Bruttoeinkommens, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 %. Die Befreiung stellt Ihre Krankenkasse aus. Kinder und Jugendliche unter 18 sind generell befreit.

Ja, Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung direkt bei uns – den Rest rechnen wir mit der Krankenkasse ab. Sie erhalten dafür eine Quittung.

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