Zuzahlungs-Rechner: Ihr Eigenanteil, genau beziffert

Fahrpreis eingeben, gesetzliche Zuzahlung ablesen: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt. Mit Befreiung zahlen Sie nichts.

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Fahrpreis eingeben. Ihre Zuzahlung erscheint sofort.

Gesetzliche Regelung nach § 61 SGB V. Verbindlich entscheidet Ihre Krankenkasse.

Drei Beispiele

FahrpreisRechnungIhre Zuzahlung
30 €10 % wären 3,00 €. Es greift der Mindestbetrag5,00 €
78 €10 % des Fahrpreises7,80 €
200 €10 % wären 20,00 €. Es greift die Obergrenze10,00 €

Mehr als 10 € je Fahrt zahlen Sie nie, egal wie lang die Strecke ist. Hin- und Rückweg zählen als zwei Fahrten.

Fragen zur Abrechnung mit der Kasse?

Wir klären das vor der ersten Fahrt, anrufen unter 0176 61282351 oder per WhatsApp schreiben.

Häufige Fragen

Wer bei seiner Krankenkasse die Zuzahlungsbefreiung beantragt und den Bescheid erhalten hat, etwa weil die jährliche Belastungsgrenze erreicht ist. Den Bescheid zeigen Sie einfach bei der Fahrt vor, dann entfällt der Eigenanteil komplett.

Ja, jede Richtung zählt als eigene Fahrt mit eigener Zuzahlung, also höchstens 20 € für Hin- und Rückweg zusammen. Bei Serienfahrten, etwa zur Dialyse, gilt das pro Termin.

Direkt bei der Fahrt: bar, karte, online-zahlung, was Ihnen lieber ist. Den Fahrpreis selbst rechnen wir mit Transportschein direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Ohne Verordnung übernimmt die Kasse die Fahrt nicht. Sie fahren dann als Selbstzahler zum Festpreis. Ob eine Übernahme für Sie infrage kommt, zeigt der Kostenübernahme-Check in drei Fragen.

Bereit? Ihr Festpreis steht schon fest.

Buchen Sie online in unter zwei Minuten, oder rufen Sie an: 0176 61282351. Rund um die Uhr.