Kostenübernahme-Check: drei Fragen, eine Einschätzung
Beantworten Sie drei kurze Fragen zu Anlass, Mobilität und Verordnung. Sie bekommen sofort eine ehrliche Einschätzung, auch dann, wenn sie „Selbstzahler“ lautet.
Diese Einschätzung ersetzt keine Zusage, verbindlich entscheidet immer Ihre Krankenkasse.
Diese Fälle erkennen die Kassen an
- Serienfahrten zu Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie
- Pflegegrad 4 oder 5
- Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H
- Stationäre Aufnahme oder Entlassung
In allen Fällen brauchen Sie den Transportschein (Muster 4) Ihrer Arztpraxis. Bei uns inklusive: begleitperson fährt kostenlos mit, rollator oder faltbarer rollstuhl inklusive, hilfe beim ein- und aussteigen, begleitung bis zur anmeldung.
Transportschein liegt vor?
Dann übernehmen wir den Rest. Abrechnung direkt mit der Kasse. Anrufen: 0176 61282351.
Häufige Fragen
Die ärztliche „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 4). Ihre Arztpraxis stellt sie aus, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist. Mit diesem Schein rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt. Hin- und Rückweg zählen einzeln. Den genauen Betrag zeigt der Zuzahlungs-Rechner. Mit Befreiung entfällt der Eigenanteil.
Das regelt Ihr Tarif. Viele private Versicherungen erstatten Krankenfahrten zu ambulanten und stationären Behandlungen, fragen Sie vor der Fahrt kurz nach und reichen Sie unsere Rechnung ein.
Ja, als Selbstzahler zum Festpreis, den nennt Ihnen der Fahrpreis-Rechner vorab. Wichtig: Wir bieten Sitzendbeförderung an, kein liegend- oder notfalltransport.
Bereit? Ihr Festpreis steht schon fest.
Buchen Sie online in unter zwei Minuten, oder rufen Sie an: 0176 61282351. Rund um die Uhr.