Krankenfahrt: Zahlt Ihre Krankenkasse?
Beantworten Sie drei kurze Fragen und erfahren Sie, ob Ihre Krankenfahrt voraussichtlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird – und was Sie dafür brauchen. Ehrlich auch dann, wenn die Antwort „Selbstzahler" lautet.
In 3 Schritten zur Einschätzung
Wohin geht die Fahrt?
Haben Sie Pflegegrad 4/5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder Merkzeichen aG, Bl oder H?
Hat Ihr Arzt eine Verordnung (Transportschein, Muster 4) ausgestellt – oder würde er das tun?
Dieser Check ersetzt keine Auskunft Ihrer Krankenkasse – verbindlich entscheidet immer die Kasse. Grundlage: Krankentransport-Richtlinie des G-BA (Stand 2026). Wir helfen Ihnen am Telefon gern weiter: 0176 61282351.
Die Regeln der Kostenübernahme im Überblick
Grundprinzip: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Fahrten zur Behandlung, wenn sie medizinisch notwendig sind und der Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) ausstellt. Fahrten zu stationären Behandlungen sind mit Verordnung grundsätzlich übernahmefähig.
Ambulante Behandlungen sind der Sonderfall: Hier zahlt die Kasse nur in Ausnahmen – aber diese Ausnahmen sind häufig. Als genehmigt gelten Serienfahrten zu Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie sowie Fahrten von Versicherten mit Pflegegrad 4/5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder den Merkzeichen aG, Bl, H. In anderen ambulanten Fällen muss die Kasse vor der Fahrt genehmigen.
Zuzahlung: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt – außer Sie sind von Zuzahlungen befreit. Ohne Verordnung fahren Sie bei uns als Selbstzahler zum Festpreis, den Sie vor der Fahrt kennen. Alle Details zu unseren Krankenfahrten finden Sie auf der Übersichtsseite Krankenfahrten sowie lokal für Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg.
Zur Kostenübernahme
Die „Verordnung einer Krankenbeförderung" – ein Formular, das Ihr Arzt ausstellt, wenn eine Fahrt zur Behandlung medizinisch notwendig ist. Es ist die Grundlage jeder Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.
Serienfahrten zu Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie sowie Fahrten von Versicherten mit Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder Merkzeichen aG, Bl bzw. H im Schwerbehindertenausweis – jeweils mit ärztlicher Verordnung.
10 % des Fahrpreises, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Fahrt (also pro Richtung). Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
Das regelt Ihr Tarif. Viele private Versicherungen erstatten Krankenfahrten zu ambulanten und stationären Behandlungen – fragen Sie vor der Fahrt kurz nach und reichen Sie unsere Rechnung ein.
Klarheit? Dann kümmern wir uns um die Fahrt
Mit oder ohne Transportschein: pünktlich, einfühlsam, zum Festpreis.